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EU-Datenschutzverordnung (DSGVO) betrifft auch Schweizer Websites


Die neue DSGVO ist in aller Munde und wird teils hitzig diskutiert. Die Verordnung zur Datenschutzrichtlinie trat im EU-Raum ab dem 25.05.2018 in Kraft. Sie bringt ein einheitliches Datenschutzrecht für alle Mitgliedsstaaten der EU. Das Recht ist global anwendbar, so dass auch Schweizer Firmen davon betroffen sind.



Aktuell wird ein Schweizer Pendant zur DSGVO ausgearbeitet - ein revidiertes Datenschutzgesetz. Es wird erwartet, dass die Revision auch verschiedene Neuerungen der DSGVO aufgreifen wird. Damit die Schweiz von der EU als Staat mit angemessenem Datenschutzniveau anerkannt bleibt, ist dies richtig und wichtig.


Firmen, die bereits jetzt Anpassungen auf die DSGVO vornehmen, dürften, sobald die Schweizer Version fertig ist, mit einem erheblichen Zeitgewinn bei der Umsetzung rechen. Für Sie als Website-Besitzer ist es wichtig diese so zu gestalten, dass sie den neuen Regularien und Verordnungen entspricht.


Gegenwärtig werden viele Halbwahrheiten aufgetischt. Da die Diskussionen in vielen Foren, Internetseiten und Kommentarspalten sehr emotional geführt werden, ist die Verunsicherung gross. Sicher ist: Eine “ganz einfache Lösung” gibt es dafür nicht. Wir dürfen Ihnen aus gutem Grund keine Rechtsberatung anbieten, denn sie ist echten Experten vorbehalten, nämlich Anwälten.


Wir wollen aber verhindern, sich von der Panikmache anstecken zu lassen und Sie als Kunde bestmöglich informieren. Durch praktikable Wege zeigen wir auf, worauf bei der Umsetzung geachtet werden muss und welche Aspekte der neuen Datenschutz-Grundverordnung für Ihre Website besonders relevant sind.


Achtung! Mustertexte für Datenschutzerklärungen und Impressen sind Vorschläge und erheben keinen Anspruch auf Vollständig- oder Richtigkeit. Je nachdem, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, welche Cookies eingesetzt werden oder welche Dienste von Drittanbietern verwendet werden, müssen Textpassagen angepasst, gelöscht oder hinzugefügt werden. Umfassende Sicherheit kann mit einem Anwalt erreicht werden, der eine Datenschutzerklärung für Ihre Webseite prüft.


Zusammenfassend ist festzuhalten, dass mit der Datenschutz-Grundverordnung eine wichtige Grundlage geschaffen worden ist, um den Datenschutz in Europa einheitlich zu regeln. Angedrohte hohe Maximalbussgelder (4% des Jahresumsatzes – bis zu 20 Mio. €) erscheinen erforderlich, um die Datenschutz-Grundverordnung bei Grossunternehmen (Google, Facebook etc.) zur Beachtung zu verhelfen.


Auch wenn sich einige Vorgaben noch konkretisieren müssen, kann man heute klar sagen, welche Umsetzungsmassnahmen priorisiert werden sollten und was getan werden muss, um etwaige Bussgeld- oder Abmahnrisiken auf ein vertretbares Mass zu reduzieren bzw. vollständig zu beseitigen.


Setzen Sie sich mit uns in Verbindung - auch im Zusammenhang mit einem Redesign Ihrer Homepage.


Wir verpassen Ihrer Website einen frischen, zeitgemässen und kundenorientierten Auftritt. Dieser ist logisch strukturiert, bietet relevante Inhalte, ist schnell und für Mobilgeräte optimiert. Ein Redesign bringt Ihren Web-Auftritt wieder in Schwung und lässt Sie in einem neuen Kleid erscheinen.



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